Die EZV wird einen pragmatischen Ansatz für die Überwachung der Berichterstattung am Brexittag verfolgen.

Die Unsicherheit in der Wirtschaft ist immer noch ein großes Thema, da das Vereinigte Königreich sich darauf vorbereitet, die EU am 31. Oktober zu verlassen, und die Financial Conduct Authority oder FCA hat einen Artikel über die Erwartungen an Unternehmen in Bezug auf Brexit veröffentlicht, um einige organisatorische Probleme zu lösen.

Die EZV ist sich bewusst, dass der Austritt aus der EU aufgrund einer Arbeitswoche einige zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen kann, und schlägt vor, dass die Unternehmen angemessene Maßnahmen ergreifen sollten, um die Anforderungen der MiFID und EMIR an die Handelsberichterstattung nach der Ausfahrt einzuhalten.

Wenn das Vereinigte Königreich die EU ohne ein Abkommen verlässt, ist zu beachten, dass die Passkontrolle endet. EWR-Passagiere, die weiterhin im Vereinigten Königreich tätig sein wollen, müssen die EZV bis zum 30. Oktober über ein temporäres Genehmigungssystem (TPR) informieren. Es wird allgemein erwartet, dass diese Unternehmen über eine physische Präsenz im Vereinigten Königreich verfügen, um eine wirksame Aufsicht zu gewährleisten.

In Bezug auf die MiFID-Handelsberichterstattung sollten die bei der EZV registrierten Transaktionsregister bereit sein, Berichte zu empfangen und mit den britischen Behörden zu teilen. Die Transaktionsregister sind auch für die Migration historischer Trades und EMIR-Daten sowie dafür verantwortlich, dass neu abgeschlossene, geänderte oder beendete Trades britischer Gegenparteien, die am 1., 2. und 3. November 2019 abgeschlossen wurden, in ihre Systeme integriert werden. Diese sollten bis zum 4. November 2019 an die britischen Behörden übergeben werden können.

Schließlich sollten alle meldepflichtigen britischen Geschäftspartner sicherstellen, dass Details von Derivategeschäften, die am 30. und 31. Oktober getätigt, geändert oder beendet wurden und die auch nicht vor dem Auftreten von Brexit gemeldet werden können, vor dem 4. November 2019 an ein EZV-registriertes Transaktionsregister gemeldet werden.

Wenn Sie Hilfe benötigen, hat die EZV einige Brexit-Seiten und eine Telefon-Hotline: 0800 048 4255.

Den vollständigen Artikel finden Sie hier: https://www.fca.org.uk/news/press-releases/fca-sets-out-latest-expectations-firms-brexit

Wenn Sie noch keine Legal Entity Identifier haben, um die Anforderungen an die Handelsberichterstattung zu erfüllen, können Sie diese hier erhalten.