Welche Dokumente sind für die LEI-Beantragung erforderlich?

Die für eine LEI-Beantragung erforderlichen Dokumente variieren je nach Art des Unternehmens. Bei der Beantragung eines LEI werden die im Registrierungsantrag angegebenen Daten mit den von der Global Legal Entity Identifier Foundation (GLEIF) akkreditierten Registern abgeglichen.

Bei der Beantragung eines LEI für Rechtsträger wie Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder ähnliche im UID-Register eingetragene juristische Personen sind keine zusätzlichen Unterlagen zum Antragsformular erforderlich.

Dies liegt daran, dass der LOU-Überprüfungsprozess auf Informationen aus dem UID-Register beruht, das umfassende Daten zu lokalen Rechtsträgern bietet.

Bei zusätzlich erforderlichen Unterlagen für die LEI-Beantragung werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.


Vollmacht

Ein Dokument, das wir häufig zur Unterzeichnung versenden, ist die Vollmacht. Dieses Dokument ist erforderlich, wenn der Antragsteller nicht in den von GLEIF akkreditierten Registern aufgeführt ist und wir die Unterschrift einer bevollmächtigten Person für den Antrag benötigen. Ein weiterer Fall, in dem wir eine Vollmacht anfordern, ist ein Übertragungsantrag.

Die Vollmacht kann innerhalb von Sekunden digital unterzeichnet werden. Sie können den Link zur Unterzeichnung auch einfach an die entsprechende Person weiterleiten.


Kein Handlungsbevollmächtigter

Wenn Ihr Name nicht als aktiver Funktionsträger in den Daten des UID-Registers aufgeführt ist, Sie aber befugt sind, in ihrem Namen zu handeln, müssen Sie einen Nachweis für diese Befugnis erbringen. Dies kann durch die Vorlage von entsprechenden Unterlagen geschehen, aus denen hervorgeht, wer als Handlungsbevollmächtigter die juristische Person vertreten darf.

Derartige Unterlagen sind beispielsweise Protokolle der Vorstandssitzung, Vollmachtsurkunden und Satzungen.


Unternehmen, die zusätzliche Informationen bereitstellen müssen

1. Untergeordnete Unternehmen: Wenn ein anderes Unternehmen Mehrheitsanteile an Ihrem Unternehmen besitzt (in der Regel über 50 %) und die Muttergesellschaft die Konten konsolidiert, müssen Sie dem Registrierungsformular den aktuellen Finanzkonsolidierungsbericht der Muttergesellschaft als Nachweis für die Beziehung beifügen.

2. Fonds und Trusts: Wenn Sie eine LEI-Nummer für einen Fonds oder einen Trust beantragen, werden Ihre Unternehmensdaten mit Registern wie der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht abgeglichen. Wenn die juristische Person nicht im Register eingetragen ist, setzen wir uns möglicherweise mit Ihnen in Verbindung, um zusätzliche Unterlagen anzufordern, die den offiziellen Namen, den offiziellen Firmensitz und die Namen der zeichnungsberechtigten Personen bestätigen.

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